Veranstaltungen

Veranstaltungen im Heuboden

Außerhalb unserer angebotenen Veranstaltungen stellen wir Ihnen unsere Räumlichkeiten auch gern für Ihre privaten oder betrieblichen Feiern zur Verfügung. Fragen Sie nach unseren Angeboten für Buffet und Getränke…

Unsere Leistungen bieten wir Ihnen auch außer Haus an – feiern Sie in Ihren eigenen Räumlichkeiten und geben Sie die Bewirtung vertrauensvoll in unsere erfahrenen Hände…

02.10.2023 – ab 19:00 Uhr Oktoberfest im Heuboden

Neuigkeiten

An dieser Stelle erfahren Sie immer tagesaktuell, welche Regeln gemäß aktueller Corona-Verordnung in der Region Hannover für den Besuch bei uns verbindlich sind:

1. Regelung der Region Hannover für Bars und Kneipen

Die Region Hannover teilt dem Gastgewerbe in der Region mit, dass in Warnstufe 3, also während der Weihnachtsruhe gem. § 12 Abs. 6 VO Diskotheken, Clubs oder Shisha-Lokale zu schließen sind. Gastronomiebetriebe, die unter § 9 VO fallen, können hingegen geöffnet bleiben.

In der Region Hannover wird die Ansicht vertreten, dass Bars, Cocktailbars und Kneipen regelmäßig unter § 9 VO einzuordnen sind und deshalb unter den dortigen Regeln geöffnet sein dürfen. Im Vergleich zu Shisha-Bars und Clubs werde hier i.d.R. nicht getanzt. Es gehe also primär um das Verbot von Tanzlustbarkeiten.

Aus diesem Grund werden in der Region Hannover die meisten Bars und Kneipen während der Weihnachtsruhe öffnen können. Selbstverständlich sind hier aber die Maßnahmen aus den Hygienekonzepten, Zutrittsbeschränkungen etc. einzuhalten!

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass diese Auskünfte sich ausschließlich auf die aktuelle Rechtslage beziehen. Die aktuelle Nds. Corona-Verordnung gilt bis zur nächsten Änderung, längstens jedoch bis zum 19.01.2022. Hinsichtlich Änderungen von Verordnungen und Gesetzen oder Erlasse von zusätzlichen Allgemeinverfügungen der Region Hannover informieren Sie sich bitte auch unter https://www.niedersachsen.de/Coronavirus und unter https://bekanntmachungen.region-hannover.de/